Stadt Süßen

Heidenheimer Straße 30
73079 Süßen

E-Mail info@suessen.de
Telefon 07162/96 16-111
Telefax 07162/96 16-114
Kontakt
Sie sind hier:: Home / Bürger & Service / Was erledige ich wo / Dienstleistungen

Dienstleistungen - Service-BW

Hier können Sie gezielt nach Dienstleistungen und Verfahren der Stadt Süßen suchen. Bitte beachten Sie, dass für einige Dienstleistungen andere Behörden wie z.B. das Landratsamt zuständig sind und Sie ggf. über einen Link weitergeleitet werden.

  • Wählen Sie ein Verfahren aus dem Alphabet
  • Gehen Sie auf die Unterseite Lebenslagen und suchen Sie nach Oberbegriffen
Leistungen

Festveranstaltungen

Für Straßenfeste, Hocks oder ähnliche Veranstaltungen auf öffentlicher Fläche ist eine Genehmigung nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung erforderlich!

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer eingeschränkt wird.
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.
 

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Diese Erlaubnis zur Durchführung einer Festveranstaltung wird von der unteren Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Göppingen) erteilt.
Der vom Veranstalter ausgefüllte Antragsvordruck wird über das Ordnungsamt Süßen dem Straßenverkehrsamt Göppingen zur Entscheidung vorgelegt.
Der Antrag muss dem Straßenverkehrsamt mindestens 4 Wochen, bei Großveranstaltungen mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.

In diesem Zusammenhang ist vom Veranstalter zusätzlich eine so genannte Freistellungserklärung zu unterschreiben. Mit dieser Erklärung stellt der Veranstalter die Behörden von allen Ersatzansprüchen frei, die anlässlich der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden.
Die vom Straßenverkehrsamt im Zusammenhang mit der Veranstaltung getroffenen verkehrsrechtlichen Anordnungen (Absperrungen, Beschilderung,...) sind vom Veranstalter - ggf. in Zusammenarbeit mit dem städtischen Bauhof - umzusetzen. Grundsätzlich besteht dabei auch die Möglichkeit, benötigtes Absperrmaterial sowie Schilder beim Bauhof anzumieten.
Die Beschilderung wird anschließend aus haftungsrechtlichen Gründen von der Stadt kontrolliert. Die anfallenden Personal-/Materialkosten sowie die zu erhebenden Sondernutzungsgebühren werden ggf. gesondert festgesetzt.

Den Antrag können Sie online herunterladen (Rubrik Formulare).

Kosten

ggf. können Kosten für die Inanspruchnahme von Bauhofleistungen sowie Mietkosten anfallen.

Freigabevermerk

02.11.2015

Stellenausschreibung

Was erledige ich wo?

Kalender