Stadt Süßen

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Dienstleistungen - Service-BW

Hier können Sie gezielt nach Dienstleistungen und Verfahren der Stadt Süßen suchen. Bitte beachten Sie, dass für einige Dienstleistungen andere Behörden wie z.B. das Landratsamt zuständig sind und Sie ggf. über einen Link weitergeleitet werden.

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Leistungen

Bußgeld - Ordnungswidrigkeiten

Verhaltensweisen (durch Tun oder Unterlassen), die gegen eine gültige Rechtsnorm (Satzung, Rechtsverordnung, Gesetz) verstoßen, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Ordnungswidrigkeiten können von jedermann beim Ordnungsamt oder beim Polizeiposten zur Anzeige gebracht werden. Das Ordnungsamt führt die Verwarnungs- und Bugeldverfahren entweder in eigener Zuständigkeit durch (z.B. Verwarnungen bei Halt-/Parkverstößen) oder leitet die Anzeigen weiter an die Bußgeldstelle des Landratsamtes Göppingen (z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, wilder Müllablagerung etc.). Unterstützt wird das Ordnungsamt durch den Gemeindevollzugsdienst.

Zuständige Stelle

Ordnungsamt Stadt Süßen / Landratsamt Göppingen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Bei Anfragen können Sie sich an das Ordnungsamt wenden

Erforderliche Unterlagen

-

Freigabevermerk

30.10.2015

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