Die BaFin ist für Ihren Schutz im Bereich der Banken und Finanzdienstleister, privaten Versicherungen und dem Wertpapierhandel zuständig. Sie überwacht die verschiedenen Geldinstitute und verfolgt Missstände in den beaufsichtigten Unternehmen.
Sie können bei der BaFin nur Beschwerden über einen möglichen Missstand in einem Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einbringen. Geld, das Sie zum Beispiel durch Wertpapiergeschäfte verloren haben, kann die BaFin nicht zurückerstatten.
Tipp: Die BaFin empfiehlt, zunächst eine Beschwerde beim Unternehmen selbst einzureichen und eine schriftliche Entscheidung der Geschäftsleitung einzuholen, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.
Achtung: Die Aufsicht über selbstständige Finanzanlagenvermittler, die Beratung zu beziehungsweise Vermittlung von Anteilen oder Aktien an inländischen, ausländischen oder EU-Investmentvermögen, Unternehmensbeteiligungen, Anteilen an Treuhandvermögen, Genussrechten oder Namensschuldverschreibungen betreiben, sowie über Versicherungsberater und -vermittler, Honorar- Finanzanlageberater und Immobiliardarlehensvermittler obliegt den Industrie- und Handelskammern (IHK).
Sollten Sie eine Rechtsberatung brauchen, wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V..
Möglichkeiten einer außergerichtlichen Streitschlichtung bestehen bei den jeweiligen Ombudsleuten der Branche.
Achtung: Manche Ombudsleute nehmen einen Fall zur Schlichtung nur an, wenn in der Sache noch keine Beschwerde bei der BaFin eingelegt wurde.