Sie müssen bei der zuständigen Stelle die Zulassung zur Eignungsprüfung beantragen. Den Antrag und die erforderlichen Unterlagen müssen Sie in deutscher Sprache einreichen.
Das Landesjustizprüfungsamt prüft, ob die formellen Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung erfüllt sind.
Durch die Eignungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die Fähigkeiten zur Ausübung des Berufes des deutschen Rechtsanwalts oder der deutschen Rechtsanwältin besitzen.
Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wenn bereits Kenntnisse im deutschen Recht vorhanden sind, können Prüfungsleistungen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Tipp: Umfangreiche Informationen über die Eignungsprüfung und die Prüfungstermine finden Sie auf den Seiten des Justizministeriums Baden Württemberg.