Im Fahreignungsregister werden gespeichert, sofern rechtskräftig:
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
- Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
- Fahrverbote
- Fahrerlaubnisentziehungen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
von:
- Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
- Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
- Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.
Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert.
Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).