Je nachdem, aus welchem Grund Sie die Löschung einer Marke beantragen wollen, läuft das Verfahren unterschiedlich ab:
Löschung aufgrund absoluter Schutzhindernisse
Nachdem der Antrag auf Löschung beim DPMA eingegangen ist, wird der Markeninhaber informiert. Er hat dann zwei Monate Zeit, der Löschung zu widersprechen, ansonsten wird die Marke gelöscht.
Wenn der Markeninhaber der Löschung widerspricht, wird das Löschungsverfahren durchgeführt.
Löschung aufgrund eines älteren Rechts
Wenn Sie Inhaber einer Marke mit älterem Zeitrang sind und die dreimonatige Widerspruchsfrist nach der Eintragung der Marke noch nicht abgelaufen ist, können Sie auch in diesem Fall beim DPMA Widerspruch einlegen. Hierfür müssen Sie innerhalb der Widerspruchsfrist eine Widerspruchsgebühr bezahlen. Gegebenenfalls müssen Sie beweisen, dass die ältere Marke auch von Ihnen benutzt wird.
Ist die Frist bereits abgelaufen, können Sie eine Nichtigkeitsklage bei einem ordentlichen Gericht einreichen.
Löschung wegen Verfalls
Für diesen Fall gibt es zwei Vorgehensweisen:
- Sie können die Löschung beim DPMA beantragen. Nachdem Sie die Löschungsgebühr bezahlt haben, wird der Markeninhaber über Ihren Antrag informiert. Er muss der Löschung binnen zwei Monaten widersprechen, ansonsten wird die Marke gelöscht. Widerspricht er der Löschung, müssen Sie bei einem ordentlichen Gericht Klage auf Löschung wegen Verfalls/Nichtbenutzung einreichen.
- Sie können gleich eine Klage auf Löschung wegen Verfalls bei einem ordentlichen Gericht erheben.