Stadt Süßen

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Dienstleistungen - Service-BW

Hier können Sie gezielt nach Dienstleistungen und Verfahren der Stadt Süßen suchen. Bitte beachten Sie, dass für einige Dienstleistungen andere Behörden wie z.B. das Landratsamt zuständig sind und Sie ggf. über einen Link weitergeleitet werden.

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Leistungen

Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Belastungen verzeichnet, die auf einem Grundstück ruhen, z.B.:

  • Zufahrtsbaulasten
  • Abstandsflächenbaulasten für andere Grundstücke

Diese Baulasten sind nur im Baulastenverzeichnis eingetragen, nicht im Grundbuch. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

 

Zuständige Stelle

Bauamt Stadt Süßen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Das Baulastenverzeichnis können Personen einsehen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Verfahrensablauf

Die Einsicht müssen Sie bei der Stadt Süßen schriftlich beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.

Kosten

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15 €

Freigabevermerk

22.10.2015

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