Stadt Süßen

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Dienstleistungen - Service-BW

Hier können Sie gezielt nach Dienstleistungen und Verfahren der Stadt Süßen suchen. Bitte beachten Sie, dass für einige Dienstleistungen andere Behörden wie z.B. das Landratsamt zuständig sind und Sie ggf. über einen Link weitergeleitet werden.

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Leistungen

Grabmale und sonstige Grabausstattungen

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bzw. Grabsteinen bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung der Stadt Süßen. Ohne Zustimmung sind bis zur Dauer von 2 Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale in Form einer Holztafel zulässig.

Zuständige Stelle

Kämemrei - Friedhofsangelegenheiten

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Der entsprechende Antrag wird, in der Regel von dem beauftragten Steinmetzfachbetrieb gestellt. Die Verwaltungsgebühr für eine Grabmalgenehmigung beträgt 25,00 €.

Kosten

Die Verwaltungsgebühr für eine Grabmalgenehmigung beträgt 25,00 €

Freigabevermerk

10.11.2015

Stellenausschreibung

Was erledige ich wo?

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