- Höhe abhängig von Alter und Standort des Unternehmens
- alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig: 50 Prozent
- Unternehmen maximal 2 Jahre am Markt: max. EUR 4.000
- Unternehmen mehr als 2 Jahre am Markt: max. EUR 3.000
- Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig von Alter und Standort): 90 Prozent Zuschuss auf ein maximales Beraterhonorar von 3.000 EUR.
- neue Bundesländer: 80 Prozent
- Region Lüneburg: 60 Prozent
- ZIele:
- Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens stärken
- Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen erleichtern
Gefördert werden grundsätzlich allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung. Darüber hinaus können auch spezielle Beratungen gefördert werden, wie beispielsweise:
- in Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden,
- in Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
- in Unternehmen, die von Unternehmerinnen oder Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden,
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
- zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
- zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
- zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit,
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.