Änderung der Corona-Verordnung zum 09.02.2022
Die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg wurde geändert und tritt heute in Kraft. Die wichtigsten Änderungen der Corona-VO im Überblick:
- In der Alarmstufe I entfällt 3G für den Einzelhandel. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongressen sind in der Alarmstufe I mehr Besucherinnen und Besucher zugelassen.
* In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
* Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
* Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
- Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besucherinnen und Besucher.
* 50% Auslastung aber maximal 5.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G.
* 50% Auslastung aber maximal 10.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G+.
- Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Betreiberinnen und Betreiber bzw. Veranstalterinnen und Veranstalter werden weitestgehend aufgehoben. Die Nutzung der Corona-Warn-App ist weiterhin zulässig und wird von der Landesregierung ausdrücklich empfohlen.
* Die Kontaktdaten müssen weiterhin in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie in Clubs- und Diskotheken erhoben werden.
Häufige Fragen zur Corona-Verordnung
Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung finden Sie auf der Homepage der Landesregierung.
Aktuelle Regeln auf einen Blick
Typ | Name | Datum | Größe |
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Corona-Regeln auf einen Blick ab 08.02.2022.pdf | 09.02.2022 | 839,4 KiB |