Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen
Ab heute, 21.01.2022 gelten für nicht-immunisierte Personen im Landkreis Göppingen Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr des Folgetags.
Diese Maßnahme wird damit begründet, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bei mindestens 500 lag. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist in dieser Zeit nur bei Vorliegen einer der in § 17a Absatz 2 Satz 1 CoronaVO aufgezählten triftigen Gründe oder der in § 17a Absatz 2 Satz 2 genannten Ausnahmen gestattet.
Eine Übersicht über die derzeit geltenden Regelungen ist auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg verfügbar.