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Ablesung der Wasserzähler zum 31.12.2023

Eine Wasseruhr
Foto: Pixabay.com/delo

Ab jetzt werden wieder die Ablesekarten für die Hauptwassserzähler versendet. Die Übermittlung der Zählerstände zum 31.12.2023 kann ganz einfach über einen QR-Code (auf dem Anschreiben zur Ablesekarte) online erfolgen. Der Link zum Übermittlungsportal (https://suessen.epost-solutions.de/login) wurde auch auf unserer Homepage veröffentlicht.

Zum Einloggen wird nur Ihr Anmeldenamen und das Passwort (beides befindet sich auf der Ablesekarte) benötigt. Soll die Meldung des Zählerstandes,wie bisher per Postkarte erfolgen, ist dies natürlich weiterhin möglich. Hierzu tragen Sie bitte auf der Ablesekarte den Zählerstand des Wasserzählers und das Ablesedatum ein. Die Karte muss bis zum 08.01.2024 in den nächsten gelben Postbriefkasten  (NICHT Rathausbriefkasten) eingeworfen werden.
 
Wichtig: Zählerstandsmeldungen die uns telefonisch, per E-Mail oder durch Abgabe der Ablesekarten im Rathaus erreichen, können NICHT berücksichtigt werden!!
 
Erfolgt keine Meldung des Zählerstands, wird der Verbrauch geschätzt.
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Steueramt-Süßen

(Erstellt am 21. Dezember 2023)

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