Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Göppingen

Aufgrund anhaltender Trockenheit und extrem niedriger Wasserstände in den Fließgewässern des Landkreises Göppingen hat das Landratsamt eine Allgemeinverfügung erlassen: Ab sofort ist die Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern – etwa zum Gießen, Tränken oder Schöpfen – bis einschließlich 30. September 2025 verboten.
Die Maßnahme dient dem Schutz der Ökosysteme in Bächen und Flüssen, die durch die langanhaltende Trockenperiode stark belastet sind. Laut aktuellen Messungen sind die Pegelstände unter das mittlere Niedrigwasser gefallen, einige kleinere Gewässer sind sogar zeitweise ausgetrocknet. Hitze, ausbleibende Niederschläge und niedrige Grundwasserstände haben die Situation weiter verschärft.
Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis Göppingen und ist sofort vollziehbar. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Ausnahmen von diesem Verbot können auf Antrag bei der unteren Wasserbehörde des Landratsamts Göppingen erteilt werden, sofern keine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls oder der Natur zu erwarten ist. Die Stadt Süßen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Unterstützung, um die heimischen Gewässer und deren empfindliche Lebensräume zu schützen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.landkreis-goeppingen.de.