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Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Bürgermeisterwahl 2026 in Süßen

Wichtiger Hinweis für die Bürgermeisterwahl 2026

Wähler, welche am Tag der Wahl das Wahllokal nicht aufsuchen können oder möchten, haben die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines abgedruckt.

Versand der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten ab KW 14 / 15 zugehen.
Ab Erhalt der Wahlbenachrichtigungen können Briefwahlunterlagen beim Rathaus Süßen, Heidenheimer Str. 30, 73079 Süßen im Bürgerbüro beantragt werden.

WICHTIG: Da die Stimmzettel erst ab Ende KW 15 / Anfang KW 16 zur Verfügung stehen, kann der Versand der Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt beginnen!

Briefwahl online beantragen
Der Link für die Online-Beantragung steht vom 31.03.2026 bis Donnerstag, 30.04.2026, 12 Uhr auf unserer Homepage zur Verfügung. Weil der rechtzeitige Postversand dann nicht mehr garantiert werden kann, müssen Sie Ihre Briefwahlunterlagen nach 12:00 Uhr persönlich beantragen und abholen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.

Briefwahlantrag per Post oder durch Abholung im Rathaus:
Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen möchten, können Sie den Briefwahlantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es persönlich. Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge können bearbeitet werden. Sie können außerdem angeben, ob sie auch bei einer möglichen Stichwahl per Briefwahl abstimmen möchten. Die entsprechende Auswahl finden Sie ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Den ausgefüllten Antrag können Sie per Post (beachten Sie dabei bitte aber die Postlaufzeit) an die Stadtverwaltung senden oder direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen.

Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist im Bürgerbüro während der Öffnungszeiten möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen. Es besteht dort auch die Möglichkeit, vor Ort zu wählen. Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen, dass er dazu berechtigt ist (siehe Rückseite Wahlbenachrichtigung) und seinen Personalausweis.

(Erstellt am 26. März 2026)

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