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Wahlen

Europawahl und Kommunalwahlen am 09.06.2024

Am 09.06.2024 finden die Europawahl sowie die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg (Regionalwahl, Wahlen des Kreistages und des Gemeinderats) statt.
 
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden. Wahlberechtigt sowohl für die Europa- als auch die Kommunalwahlen sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Wichtige Hinweise und Unterlagen

TypNameDatumGröße
pdf Plakatwerbung und Informationsstaende anlaesslich der Kommunalwa.pdf (115 KiB) 21.12.2023 115 KiB
pdf Vorblatt zur Bekanntmachung der Gemeinderatswahl 2024.pdf (68,1 KiB) 08.02.2024 68,1 KiB
pdf Bekanntmachung Gemeinderatswahl 2024.pdf (121,6 KiB) 08.02.2024 121,6 KiB
pdf Gemeindewahlausschussmitglieder zur Kommunalwahl am 09.06.2024.pdf (75,7 KiB) 08.02.2024 75,7 KiB

Bundestagswahl

Ergebnis der Bundestagswahl 2021

Die Ergebnisse der Bundestagswahl in den einzelnen Wahlbezirken der Stadt Süßen finden Sie unter folgendem Link: Ergebnisse der Bundestagswahl 2021.

Landtagswahl

Ergebnis der Landtagswahl 2021

Am Sonntag, 14. März 2021 haben die Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg einen neuen Landtag gewählt.

Baden-Württemberg ist in 70 Wahlkreise eingeteilt. Der Wahlkreis 11 - Geislingen umfasst die Gemeinden Aichelberg, Albershausen, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen,
Böhmenkirch, Bad Boll, Deggingen, Donzdorf, Drackenstein, Dürnau, Eschenbach, Gammelshausen, Geislingen an der Steige, Gingen an der Fils, Gruibingen, Hattenhofen,
Heiningen, Hohenstadt, Kuchen, Lauterstein, Mühlhausen im Täle, Ottenbach, Salach, Schlat, Süßen, Wiesensteig und Zell unter Aichelberg des Landkreises Göppingen.
 
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2021 in den einzelnen Wahlbezirken der Stadt Süßen finden Sie unter folgendem Link: Ergebnisse der Landtagswahl 2021
(Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet).
 

Weitere Wahlen

Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt.
 
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.  
 
Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnort-Gemeinde bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind. 
 
Die Gemeinden erstellen aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.
 
Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können der Informationsbroschüre Leitfaden für Schöffen entnommen werden.
 
Die Informationsbroschüre und weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg.

Formulare und Mustertexte finden Sie auf der Homepage zur Schöffenwahl 2023.

Interessenten können sich bis zum 11.04.2023 beim Ordnungsamt bewerben:
Frau Richthammer
Telefon: 07162/9616-726
E-Mail: ordnungsamt@suessen.de

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