Stadt Süßen

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73079 Süßen

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Virtuelle Poststelle (VPS)

Die Stadt Süßen bietet Ihnen mit der Virtuellen Poststelle (VPS) die Möglichkeit zur sicheren Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG) an. Sie können so vertrauliche oder personenbezogene Informationen (z. B. einen Antrag, eine Beschwerde oder einen Widerspruch) sicher per E-Mail an die Stadtverwaltung übertragen.
 
Hinweis: Sie können die virtuelle Poststelle auch ohne digitale Signatur benutzen zur verschlüsselten Kommunikation mit der Stadt Süßen. Rechtsverbindlich wird die Nachricht aber erst mit Ihrer qualifizierten digitalen Signatur (Unterschrift).

Hier gelangen Sie zur virtuellen Poststelle

* des Bauamts
* des Bürgermeisteramts
* des Hauptamts
* der Kämmerei
* des Ordnungsamts
 
Ihre private E-Mail-Adresse, oder alternativ Ihre postalische Adresse, wird verwendet, um Ihnen Eingangsbestätigungen und Antworten der Stadtverwaltung zu senden.

Was ist eine virtuelle Poststelle?

Eine Virtuelle Poststelle dient der geschützten und ggf. rechtsverbindlichen Kontaktaufnahme zur Verwaltung in elektronischer Form. Dies wird durch die Verschlüsselung des Datentransfers und - sofern gewünscht - durch die digitale Signatur Ihrer E-Mail sichergestellt.

Was ist eine digitale Signatur?

Die digitale Signatur ist die elektronische Form einer Unterschrift. Sie ermöglicht es, den Unterzeichner bzw. die Person, die die Signatur erstellt hat, zu identifizieren. Gleichzeitig kann festgestellt werden, ob die Daten vollständig und unverändert übertragen wurden (Integrität). Damit sind rechtsverbindliche Aussagen per E-Mail grundsätzlich möglich.

Kontaktformular

Das Team der Stadtverwaltung Süßen ist gerne für Sie da. Lassen Sie uns Ihre Fragen, Wünsche oder Anregungen schnell und umkompliziert zukommen.

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Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz für Beschäftigte der Stadt Süßen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und regelt den Schutz aller Beschäftigten, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. 
 
Link zur internen Meldestelle: https://suessen.hinweisgeber-24.de

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