Die Kommunen erheben die Abwassergebühren (Schmutzwassergebühr, Niederschlagswassergebühr) durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.
Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.
Die Kosten für die Abwasserentsorgung trägt die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer beziehungsweise die Mieterin oder der Mieter eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten FrischWwassers anzeigt und ist die Grundlage für die Höhe der Schmutzwassergebühr. Die Niederschlagswassergebühr wird über die an die Kanalisation angeschlossene, befestigte Fläche ermittelt.
Nähere Informationen zu den Abwassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Abwasserwassersatzung Ihrer Wohnortgemeinde nachlesen.