Anerkennung schulischer Bildungsnachweise:
- Antragsformular schulische Anerkennung vollständig ausgefüllt
- Kopie des Passes beziehungsweise Personalausweises
- wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und gegebenenfalls in amtlicher Übersetzung
- für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedstaates: Aufenthaltstitel (mit Zusatzblatt)
- ausländische Schulabschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersichten
- Studiennachweise (falls vorhanden)
- wenn Sie eine Gebührenbefreiung wegen geringen Einkommens beantragen, benötigen Sie außerdem:
- Nachweise über das Familieneinkommen, zum Beispiel Kopie von Lohn-/Gehaltsabrechnung, Jobcenterbescheid über Arbeitslosengeld.
- Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder, zum Beispiel Kopie einer erweiterten Meldebestätigung, Heiratsurkunde oder der Geburtsurkunden der Kinder
Anerkennung beruflicher Bildungsnachweise:
- Antragsformular berufliche Anerkennung vollständig ausgefüllt
- Kopie des Passes beziehungsweise Personalausweises
- wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und gegebenenfalls in amtlicher Übersetzung
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise über Berufsqualifikation mit Fächer- und Notenübersichten
- Nachweise zur Berufstätigkeit (zum Beispiel Arbeitsbuch, Arbeitszeugnisse)
Wichtig:
Bitte reichen Sie Ihre Bildungsnachweise und deren amtliche Übersetzungen als amtlich beglaubigte Kopien ein. Kopien sind amtlich beglaubigt, wenn ein Originalstempel darauf bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Andere originalsprachliche Dokumente können Sie originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung als einfache Kopie, nicht als amtlich beglaubigte Kopie, vorlegen.
Unterlagen in englischer oder französischer Sprache müssen in der Regel nicht übersetzt werden.
Hinweis: Amtliche Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen vorgenommen werden.