Anerkennung schulischer Bildungsnachweise:
- Antragsformular schulische Anerkennung vollständig ausgefüllt
- Kopie des Passes beziehungsweise Personalausweises oder bei deutscher Staatsangehörigkeit des aktuellen Personalausweises
- wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und gegebenenfalls in amtlicher Übersetzung
- für Staatsangehörige eines Nicht-EU-Mitgliedstaates: Aufenthaltstitel (mit Zusatzblatt)
- ausländische originalsprachliche Schulabschlusszeugnisse mit Fächer- und Notenübersichten
- Studiennachweise oder Abschlussdiplom des Studiums mit Fächer- und Notenübersichten aus dem Ausland (falls vorhanden)
- wenn Sie eine Gebührenbefreiung wegen geringen Einkommens beantragen, benötigen Sie außerdem:
- Nachweise über das Familieneinkommen, zum Beispiel Kopie von Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Jobcenterbescheid über Arbeitslosengeld.
- Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder Haushaltsmitglieder, zum Beispiel falls vorliegend Kopie einer erweiterten Meldebestätigung, Heiratsurkunde oder der Geburtsurkunden der Kinder
Anerkennung beruflicher Bildungsnachweise:
- Antragsformular berufliche Anerkennung vollständig ausgefüllt
- Kopie des Passes beziehungsweise Personalausweises oder bei deutscher Staatsangehörigkeit des aktuellen Personalausweises
- wenn der Name im Zeugniseintrag und der Name im Ausweisdokument nicht übereinstimmen: Nachweis über Namensänderung, originalsprachlich und gegebenenfalls in amtlicher Übersetzung
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise über Berufsqualifikation mit Fächer- und Notenübersichten
- Nachweise zur Berufstätigkeit (zum Beispiel Arbeitsbuch, Arbeitszeugnisse)
- wenn Sie eine Gebührenbefreiung wegen geringen Einkommens beantragen, benötigen Sie außerdem:
- Nachweise über das Familieneinkommen, zum Beispiel Kopie von Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Jobcenterbescheid über Arbeitslosengeld.
- Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder Haushaltsmitglieder, zum Beispiel falls vorliegend Kopie einer erweiterten Meldebestätigung, Heiratsurkunde oder der Geburtsurkunden der Kinder
Wichtig: Bitte reichen Sie Ihre Bildungsnachweise (für die schulische Anerkennung) und deren amtliche Übersetzungen als amtlich beglaubigte Kopien ein. Kopien sind amtlich beglaubigt, wenn ein Originalstempel darauf bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Andere originalsprachliche Dokumente können Sie originalsprachlich und in amtlicher Übersetzung als einfache Kopie, nicht als amtlich beglaubigte Kopie, vorlegen.
Bitte lassen Sie von allen Zeugnisse und weiteren Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, eine amtliche Übersetzung anfertigen. Von der Übersetzung senden Sie uns eine Kopie zu, die Originalübersetzung behalten Sie selber. Amtlich vereidigte Übersetzer in Deutschland finden Sie unter: Startseite - Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (Link: https://www.gerichtsdolmetscherverzeichnis.de/Recherche/).
Unterlagen in englischer oder französischer Sprache müssen in der Regel nicht übersetzt werden.
Hinweis: Amtliche Übersetzungen dürfen nur von vereidigten Übersetzern oder Übersetzerinnen vorgenommen werden.