Die erforderlichen Bauvorlagen werden vom Bauherrn elektronisch bei der zuständigen Baurechtsbehörde über deren bereitgestellten Onlinedienst (in der Regel über das Virtuelle Bauamt) eingereicht. Die Baurechtsbehörde prüft, ob der Antrag einen konkreten Vorhabensbezug aufweist und hinreichend bestimmt formuliert ist. Ist dies der Fall, prüft sie die gestellte Frage und hört gegebenenfalls jene Stellen, deren Aufgabenbereich berührt wird.
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Entscheidung: Der Bauvorbescheid wird erteilt, indem er die Entscheidung über die aufgeworfene Frage, gegebenenfalls unter bestimmten Bedingungen und Auflagen, beantwortet.
Allein auf Basis des positiven Bauvorbescheids darf bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben aber noch nicht mit dem Bau begonnen werden. Hierfür ist weiterhin eine Baugenehmigung erforderlich.