Stadt Süßen

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Dienstleistungen - Service-BW

Hier können Sie gezielt nach Dienstleistungen und Verfahren der Stadt Süßen suchen. Bitte beachten Sie, dass für einige Dienstleistungen andere Behörden wie z.B. das Landratsamt zuständig sind und Sie ggf. über einen Link weitergeleitet werden.

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Leistungen

Bestattungen

Im Regelfall wird, nachdem ein Arzt den Tod festgestellt hat, ein Bestattungsinstitut mit der Erledigung der Formalitäten beauftragt.

Zuständige Stelle

Stadtkämmerei / Friedhofsangelegenheiten

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Im Regelfall wird, nachdem ein Arzt den Tod festgestellt hat, ein Bestattungsinstitut mit der Erledigung der Formalitäten beauftragt. Hierzu gehören unter anderem:

  • Der Transport und die Versorgung des Verstorbenen/der Verstorbenen
  • Die Erledigung der verschiedenen Behördengänge (Der Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt unverzüglich, jedoch spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden.)
  • Die Terminabsprache der Beisetzung bzw. Trauerfeier mit der Stadtverwaltung und dem zuständigen Pfarramt.
  • Die Auswahl der Grabstätte in Absprache mit den Hinterbliebenen. Die  Bestattungsgebühren sowie Grabberechtigungsgebühren werden gemäß der Bestattungsgebührenordnung der Stadt Süßen (vgl. Ortsrecht) von der Stadt Süßen erhoben.

Freigabevermerk

30.10.2015

Stellenausschreibung

Was erledige ich wo?

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