Stadt Süßen

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Dienstleistungen - Service-BW

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Leistungen

Breitbandvorhaben - Mitfinanzierung beantragen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Mitfinanzierung kommunale Breitbandvorhaben, die nach dem Breitbandförderprogramm des Bundes gefördert werden.

Zuständige Stelle

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Referat 73 - Digitale Infrastruktur
Postfach 10 34 65
70029 Stuttgart

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzung einer Mitfinanzierung durch das Land ist das Vorliegen eines Zuwendungsbescheides des Bundes.

Verfahrensablauf

Sobald Sie vom Bund einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten haben, können Sie online einen Antrag auf Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg stellen.

Reichen Sie neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular die erforderlichen Unterlagen ein.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Kopien
    • des Antrags auf Förderung nach der Bundesbreitbandrichtlinie und dessen Finanzierungsplan
    • des vom Bund auf der Grundlage der Bundesbreitbandrichtlinie erteilten Zuwendungsbescheids mit Anlagen
  • öffentlich-rechtlicher Vertrag beziehungsweise die unterzeichnete Kooperationserklärung nach Nummer 4.1 Bundesbreitbandrichtlinie
  • Dokumentation der Infrastruktur gemäß den GIS-Nebenbestimmungen
    • des Bundes für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundesrichtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021 (Graue-Flecken-Förderung)
    • Baden-Württemberg (GIS-NBest BW) für die Förderung nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019 - Weiße-Flecken-Förderung

Kosten

Antragstellung und Beratung: keine

Freigabevermerk

Stand: 03.11.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

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