Sie müssen den Europäischen Zahlungsbefehl mit dem Formular "Formblatt A - Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls" beantragen.
Das Formblatt erläutert, ob das Europäische Mahnverfahren in Ihrem Fall in Betracht kommt und hilft Ihnen, das richtige Gericht zu finden. Sie müssen die Parteien und Art und Höhe der Forderung sowie die Beweismittel angeben. Sie können den Antrag ohne einen Anwalt stellen.
Wie, in welcher Sprache und auf welchem Weg Sie den Antrag einreichen können, kann je nach Mitgliedstaat unterschiedlich sein.
Für Deutschland erhalten Sie weitere Informationen bei dem für das Europäische Mahnverfahren zentral zuständigen Amtsgericht Wedding in Berlin.
Haben Sie den Antrag ordnungsgemäß gestellt, erlässt das Gericht innerhalb von 30 Tagen den Europäischen Zahlungsbefehl und stellt ihn dem Schuldner oder der Schuldnerin zu. Der Schuldner oder die Schuldnerin kann innerhalb von 30 Tagen Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl einlegen. In diesem Fall wird das Verfahren vor den zuständigen Gerichten gemäß den nationalen Regeln eines Zivilprozesses weitergeführt.
Achtung: Dadurch können zusätzliche Kosten für Sie entstehen.
Ohne den Einspruch kann der Europäische Zahlungsbefehl in der ganzen EU außer in Dänemark vollstreckt werden.