Wer fischen oder angeln will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit. Sie können ihn in der Regel aber auch für einzelne Jahre bekommen.
Jugendliche ohne Sachkundenachweis erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in ganz Deutschland in der Regel in jedem Bundesland. Wenn Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg ziehen, gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Fischereischein, wenn sie sich höchstens vier Wochen in Deutschland aufhalten.
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.