Das Finanzamt überprüft im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer, ob die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag höher ist als der Anspruch auf Kindergeld. Teil dieses Freibetrages ist der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung.
Höhe:
- 1.464 Euro, wenn Sie alleine eine Einkommensteuererklärung abgeben
- 2.928 Euro, wenn Sie mit dem anderen Elternteil zusammen eine Einkommensteuererklärung abgeben
Hinweis: Der Freibetrag wird jeweils zur Hälfte auf die Eltern aufgeteilt. Leben die Eltern getrennt und hat ein minderjähriges Kind seinen Wohnsitz nur bei einem Elternteil, kann dieser auf Antrag den hälftigen Freibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres, wird der Freibetrag gezwölftelt und anteilig berücksichtigt.
Ein Eintrag in den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen und damit die Berücksichtigung bei Ihrer monatlichen Lohnabrechnung erfolgt nur unter denselben Voraussetzungen wie beim Kinderfreibetrag.