Stadt Süßen

Heidenheimer Straße 30
73079 Süßen

E-Mail info@suessen.de
Telefon 07162/96 16-111
Telefax 07162/96 16-114
Kontakt
Sie sind hier:: Home / Bürger & Service / Was erledige ich wo / Dienstleistungen

Dienstleistungen - Service-BW

Hier können Sie gezielt nach Dienstleistungen und Verfahren der Stadt Süßen suchen. Bitte beachten Sie, dass für einige Dienstleistungen andere Behörden wie z.B. das Landratsamt zuständig sind und Sie ggf. über einen Link weitergeleitet werden.

  • Wählen Sie ein Verfahren aus dem Alphabet
  • Gehen Sie auf die Unterseite Lebenslagen und suchen Sie nach Oberbegriffen
Leistungen

Geldspielgeräte

Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten ist eine Genehmigung erforderlich, welche Sie beim Ordnungsamt beantragen können.

Geldspielgeräte  unterliegen der Vergnügungssteuer.

Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. Es wird unterschieden nach Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit. Entsprechend gestaltet sich auch die Steuerpflicht.

 

 

Zuständige Stelle

Ordnungsamt / Steuerbüro

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten ist eine Genehmigung erforderlich, welche Sie beim Ordnungsamt beantragen können.

 

Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. Es wird unterschieden nach Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit. Entsprechend gestaltet sich auch die Steuerpflicht.

Freigabevermerk

10.11.2015

Stellenausschreibung

Was erledige ich wo?

Kalender