Nachdem Sie die Ausnahmegenehmigung beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Je nach Angebot der zuständigen Behörde, kann Ihnen ein Formular oder ein Online-Prozess zur Verfügung gestellt werden. Sollte die für Sie zuständige Behörde kein Formular anbieten, können Sie den Antrag formlos einreichen.
Erst, nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 erwerben.
Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
Auflagen können beispielsweise sein:
- Anwesenheit der Feuerwehr beziehungsweise freiwilligen Feuerwehr während des Abbrennens des Feuerwerks oder
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Ob und welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sind sowie weitere Informationen zum Verfahrensablauf, erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Behörde.