Eine Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie Krankheitserreger
- nach Deutschland einführen,
- aus Deutschland ausführen,
- aufbewahren,
- abgeben oder
- mit ihnen arbeiten wollen.
Als Krankheitserreger gelten Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten und sonstige Erreger, die bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen können.
Bestimmte Personen oder Tätigkeiten sind von der Erlaubnispflicht befreit:
- Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie Tierärzte und Tierärztinnen, die mikrobiologische Untersuchungen zur Diagnostik bei den eigenen Patienten und Patientinnen durchführen
- Personen, die
- Arbeiten zur mikrobiologischen Qualitätssicherung durchführen und
- die erforderliche Sachkunde besitzen und
- die die zuständige Behörde auf Antrag von der Erlaubnispflicht freistellt
- Mitarbeitende, die unter der Aufsicht einer Person arbeiten, die
- über eine Erlaubnis verfügt oder
- von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist
- bestimmte Verfahren (z.B. Sterilitätsprüfungen)
Gehören Sie einer der oben genannten Gruppen an, erkundigen Sie sich vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde. Sie müssen die Tätigkeit dort anzeigen.