Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im öffentlichen Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder zulassen.
Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war.
Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Zulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter. Hierzu finden Sie auf Service-BW ebenfalls eine Beschreibung.
Sie können PKWs, Motorräder und Anhänger wieder zulassen. Den Antrag dafür können Sie persönlich beziehungsweise eine Vertretung bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen. Alternativ können Sie die Wiederzulassung über das i-Kfz Portal digital beantragen, sofern Ihr Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt war. Den Startlink zum Online-Dienst i-Kfz finden Sie auf der Homepage Ihrer Zulassungsbehörde.