Das Regierungspräsidium Tübingen bietet keine Vorbereitungskurse an. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Bedarf können Sie sich an die entsprechenden Bildungsträger wenden.
Als Hilfsmittel während der Prüfung werden im Allgemeinen unbeschriebene Rechtstexte zugelassen. In Einzelfällen, beispielsweise bei größeren Gruppen oder Prüfungen zu Einzelstoffen behalten wir uns vor, nur von uns zur Verfügung gestellte Rechtstexte zuzulassen. Andere Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Eine Sammlung möglicher Prüfungsfragen finden Sie im Gemeinsamen Fragenkatalog der Länder (GFK). Den GFK finden Sie unter der Rubrik „Thema Chemikalien-Verbotsverordnung“ auf der Homepage der BLAC.
Bei nicht bestandener Prüfung kann diese beliebig oft wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr ist nochmals in vollem Umfang zu entrichten.