Wahlen
Landtagswahl am 08.03.2026
Informationen
Erklärvideos
„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben? All diese Fragen werden in diesem Video beantwortet https://youtu.be/3r2jby0Lpzc
„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min)
Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/8m1uZnbj9RA
„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min)
Was macht man mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel? Grundlegende Fragen zur Briefwahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/FCcZ4p5NDhw
„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)
Wie lange sind die Wahlräume offen? Was muss man zum Wählen mitnehmen? Grundlegende Fragen zum Wahlvorgang am Wahltag werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/i2WLDBg3820
Hinweis für Briefwähler
Wenn Sie sich für die Briefwahl entschieden haben, werfen Sie den roten Wahlbrief bitte spätestens 3 Tage vor der Wahl in einen Postbriefkasten oder geben diesen in einer Filiale der Deutschen Post ab. Diese Frist ist wichtig, damit Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig bei der Gemeinde ankommen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Rücksendung per Post ausreicht, werfen Sie die Briefwahlunterlagen bitte in den Rathausbriefkasten oder geben sie direkt im Rathaus (Zimmer 10) ab.
Wahlbekanntmachung
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Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 08.03.2026.pdf (1,404 MiB) | 19.02.2026 | 1,404 MiB |
Bekanntmachung: Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
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Bekanntmachung - Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026.pdf (1,437 MiB) | 05.02.2026 | 1,437 MiB |
Wahlbenachrichtigungen
Jede wahlberechtigte Person sollte bis zum 15.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung mit der Angabe ihres Wahlraums erhalten. Die Wahlbenachrichtigung bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigung dient auch als Briefwahlantrag. Wer bis zum 15.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich an das Bürgerbüro im Rathaus, Zimmer 7, Telefon: 07162/9616-721 wenden.
Wahlschein online beantragen
Wahlschein online beantragen
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.suessen.de an. Beim Aufruf des Links Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstabe gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend durch die Deutsche Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an ordnungsamt@suessen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte per Mail an das Postfach ordnungsamt@suessen.de oder telefonisch an die folgenden Ansprechpartner:
Hanna Richthammer, Tel.: 07162/9616-737
Alexander Starke, Tel.: 07162/9616-738
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Informationen für die Beratung von Menschen mit Behinderung
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Informationen für die Beratung - Landtagswahl 08.03.2026.pdf (105,8 KiB) | 16.02.2026 | 105,8 KiB |
Plakatwerbung und Informationsstände
Informationsschreiben (PDF) (312,7 KiB) an die Parteien und Wählervereinigungen zur Landtagswahl 2026.
Ergebnisse Landtagswahl 2021
Link: Ergebnisse der Landtagswahl 2021 (Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet).
Bürgermeisterwahl am 03.05.2026
Wahlhelfer
Am Sonntag, 03.05.2026 findet die Bürgermeisterwahl in Süßen statt. Eine eventuelle Stichwahl ist auf Sonntag, 17.05.2026 terminiert, falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht. Für die Durchführung der Bürgermeisterwahl werden in den Wahllokalen genügend Wahlhelfer benötigt. AnforderungenWahlhelfer kann werden, wer in Süßen wahlberechtigt ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU besitzt und am Wahltag das 16. Lebensjahr beendet hat und am Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Süßen hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Aufgaben Wahlhelfer unterstützen die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Vorbereitung des Wahlraums die Prüfung der Wahlberechtigung die Ausgabe der Stimmzettel die Überwachung der Stimmabgabe sowie die Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals. Sie arbeiten im Team und sorgen dafür, dass die Wahl fair, transparent und rechtssicher abläuft. Ablauf der Wahl- 8 Uhr: Öffnung der Wahllokale- 8 bis 18 Uhr: Wahlhandlung / Stimmenabgabe durch die Wählerschaft- 18 Uhr: Schließung der Wahllokale + Auszählung der Stimmen Schichten- Vormittags: 7.45 Uhr – 13 Uhr- Nachmittags: 12.45 Uhr – 18 Uhr Zur Auszählung der Stimmzettel (ab 18 Uhr) treffen sich alle Wahlhelfer wieder im Wahllokal. EntschädigungFür den Einsatz als Wahlhelfer gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €. Wenn Sie Wahlhelfer bei der Bürgermeisterwahl 2026 in Süßen werden möchten, melden Sie sich gerne beim Wahlamt (ordnungsamt@suessen.de;07162/9616-737) oder schicken uns das ausgefüllte Formular „Wahlhelfer Bürgermeisterwahl 2026“ zu.
Stellenanzeige
Die Stellenanzeige der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
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Stellenausschreibung Bürgermeister Süßen 2026 - 02.02.2026.pdf (112,2 KiB) | 27.02.2026 | 112,2 KiB |
Bundestagswahl
Ergebnisse 2025
Ergebnisse 2021
Die Ergebnisse der Bundestagswahl in den einzelnen Wahlbezirken der Stadt Süßen finden Sie unter folgendem Link: Ergebnisse der Bundestagswahl 2021.
Europawahl und Kommunalwahlen
Ergebnisse 2024
Die Ergebnisse der Europawahl sowie der Kommunalwahlen in den einzelnen Wahlbezirken der Stadt Süßen finden Sie unter folgendem Link: Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024.
Weitere Wahlen
Schöffenwahl 2023
Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt.
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.
Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnort-Gemeinde bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Die Gemeinden erstellen aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.
Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können der Informationsbroschüre Leitfaden für Schöffen entnommen werden.
Die Informationsbroschüre und weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg.
Formulare und Mustertexte finden Sie auf der Homepage zur Schöffenwahl 2023.
Interessenten können sich bis zum 11.04.2023 beim Ordnungsamt bewerben:
Frau Richthammer
Telefon: 07162/9616-726
E-Mail: ordnungsamt@suessen.de


