Wahlen
Bürgermeisterwahl am 03.05.2026
Keine Kandidatenvorstellung
Keine Kandidatenvorstellung
Bürgermeisterwahl in Süßen am 03. Mai 2026
Keine Kandidatenvorstellung
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Süßen tagte am 07.04.2026 um 18:15 Uhr zur Zulassung der Bewerbungen. Der alleinige Bewerber, Herr Marc Oliver Kersting, wurde zur Bürgermeisterwahl am 03.05.2026 zugelassen.
Da Herr Kersting der einzige Bewerber für die Wahl des Bürgermeisters ist, hat der Gemeindewahlausschuss festgelegt, dass keine Kandidatenvorstellung stattfinden wird.
Walter Janositz
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Wahlschein online beantragen
Wahlschein online beantragen
Zur Bürgermeisterwahl am 03.05.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden.
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.suessen.de an. Beim Aufruf des Links Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstabe gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend durch die Deutsche Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an ordnungsamt@suessen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte per Mail an ordnungsamt@suessen.de oder telefonisch an die folgenden Ansprechpartner:
- Hanna Richthammer, Tel.: 07162/9616-737
- Alexander Starke, Tel.: 07162/9616-738
Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl
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Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Bürgermeisterwahl.pdf (1,041 MiB) | 16.04.2026 | 1,041 MiB |
Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen
| Typ | Name | Datum | Größe |
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Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen - Bürgermeisterwahl am 03.05.2026.pdf (651,5 KiB) | 08.04.2026 | 651,5 KiB |
Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Öffentliche Bekanntmachung der ersten öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses
| Typ | Name | Datum | Größe |
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Oeffentliche Bekanntmachung der ersten oeffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses.pdf (78,4 KiB) | 26.03.2026 | 78,4 KiB |
Wahlbekanntmachung
| Typ | Name | Datum | Größe |
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Öffentliche Bekanntmachung der Bürgermeisterwahl am 03.05.2026.pdf (89,4 KiB) | 10.03.2026 | 89,4 KiB |
Bekanntmachung - Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
| Typ | Name | Datum | Größe |
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Bekanntmachung - Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen - Bürgermeisterwahl 2026.pdf (4,13 MiB) | 10.03.2026 | 4,13 MiB |
Landtagswahl am 08.03.2026
Informationen
Erklärvideos
„Alles, was Du über die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg wissen musst“ (3:16 min)
Warum ist die Wahl des Landtags so wichtig – und welche Fragen werden auf Landesebene entschieden? Wer ist wahlberechtigt? Was ändert sich durch die Wahlrechtsreform? Wie kann man seine Stimme abgeben? All diese Fragen werden in diesem Video beantwortet https://youtu.be/3r2jby0Lpzc
„Was ist der Landtag in Baden-Württemberg – und wie wird er gewählt?“ (2:37 min)
Grundlegende Fragen zum Landtag, zur Bedeutung von Landespolitik und zur Landtagswahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/8m1uZnbj9RA
„Wie geht Briefwahl bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:23 min)
Was macht man mit dem Wahlschein und dem Stimmzettel? Grundlegende Fragen zur Briefwahl werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/FCcZ4p5NDhw
„Wie wählt man im Wahlraum bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg?“ (2:03 min)
Wie lange sind die Wahlräume offen? Was muss man zum Wählen mitnehmen? Grundlegende Fragen zum Wahlvorgang am Wahltag werden in diesem Video in Leichter Sprache beantwortet: https://youtu.be/i2WLDBg3820
Ergebnisse Landtagswahl 2026
Link: Ergebnisse der Landtagswahl 2026 (Hinweis: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet).
Bundestagswahl
Ergebnisse 2025
Ergebnisse 2021
Die Ergebnisse der Bundestagswahl in den einzelnen Wahlbezirken der Stadt Süßen finden Sie unter folgendem Link: Ergebnisse der Bundestagswahl 2021.
Europawahl und Kommunalwahlen
Ergebnisse 2024
Die Ergebnisse der Europawahl sowie der Kommunalwahlen in den einzelnen Wahlbezirken der Stadt Süßen finden Sie unter folgendem Link: Ergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2024.
Weitere Wahlen
Schöffenwahl 2023
Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt.
Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.
Wer das Schöffenamt ausüben will, muss sich rechtzeitig bei seiner Wohnort-Gemeinde bewerben. Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind. Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind, die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen oder in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zum Schöffenamt berufen werden. Ausgeschlossen sind außerdem Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Die Gemeinden erstellen aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.
Umfassende Informationen zu den Aufgaben eines Schöffen, zum Strafverfahren und zu den Bewerbungsvoraussetzungen können der Informationsbroschüre Leitfaden für Schöffen entnommen werden.
Die Informationsbroschüre und weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg.
Formulare und Mustertexte finden Sie auf der Homepage zur Schöffenwahl 2023.
Interessenten können sich bis zum 11.04.2023 beim Ordnungsamt bewerben:
Frau Richthammer
Telefon: 07162/9616-726
E-Mail: ordnungsamt@suessen.de


