Stadt Süßen

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73079 Süßen

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Dienstleistungen - Service-BW

Hier können Sie gezielt nach Dienstleistungen und Verfahren der Stadt Süßen suchen. Bitte beachten Sie, dass für einige Dienstleistungen andere Behörden wie z.B. das Landratsamt zuständig sind und Sie ggf. über einen Link weitergeleitet werden.

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Details

Legal basis

Waffengesetz (WaffG):

  • § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
  • § 5 Zuverlässigkeit
  • § 6 Persönliche Eignung
  • § 7 Sachkunde
  • § 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
  • § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen)
  • § 14 Absatz 4 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen in Verbindung mit §§ 4, 5, 6, 7, 8, 10 WaffG
  • § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

Waffengsetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs.2 bis 4) Waffenliste

Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (Durchführungsverordnung zum Waffengesetz - DVOWaffG)

  • §1 Allgemeine sachliche Zuständigkeit

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Vordrucken des Waffengesetzes (WaffVordruckVwV)

Release note

Machine generated, based on the German release by: Innenministerium Baden-Württemberg, 26.03.2025

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