Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Antragsformulare erhalten Sie bei Fachverlagen oder im Internet, je nach Angebot der zuständigen Stelle.
Hinweis: Fachverlage finden Sie im Internet oder über das Telefonbuch.
Sie müssen folgende Angaben zu den verwendeten Fahrzeugen machen:
- Anzahl
- Art (KOM, Pkw)
- Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter
- amtliche Kennzeichen (nur bei Pkw)
- Hersteller (nur bei Pkw)
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (nur bei Pkw)
- Anzahl der Sitzplätze
Nachdem Sie den Antrag mit den vollständigen Unterlagen eingereicht haben, können im Rahmen des Anhörverfahrens unter anderem die folgenden Stellen eine Stellungnahme abgeben:
- die Gemeinde
- die Industrie- und Handelskammer
- die Fachgewerkschaft
- der Fachverband
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Stelle abschließend über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.