Die Sammelliste für Schülerinnen und Schüler müssen Sie schriftlich beantragen:
- Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde. Dort erhalten Sie auf Nachfrage das Formular "Liste der Reisenden für Schulreisen innerhalb der Europäischen Union".
- Füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Lassen Sie es von der Schulleitung unterschreiben und stempeln.
- Die Liste ist damit gültig und dient zusammen mit den Reisepässen der Schülerinnen und Schüler als Visumsersatz.
Wenn Sie die Liste ausschließlich als Visumsersatz ausstellen wollen, brauchen Sie nicht erneut zur Ausländerbehörde gehen.
Wenn Sie die Liste auch als Passersatz ausstellen wollen:
- Kleben Sie zusätzlich ein Foto der betroffenen Schüler oder Schülerinnen auf die Liste.
- Schicken Sie die vollständig ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Liste an Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde.
- Die Ausländerbehörde prüft die Liste. Wird sie genehmigt, bringt sie ein Siegel auf der Liste an. Es dient als Bestätigung, dass alle aufgeführten Schülerinnen und Schüler in Deutschland wohnen und zur Rückreise berechtigt sind.
Danach erhalten Sie die genehmigte Liste zurück. In der Regel ist die Vorsprache einer von der Schule beauftragten Person nötig, um die Liste abzuholen.