Wird ein Verein aufgelöst, so folgt regelmäßig die Liquidation. In der Liquidation wird der Verein abgewickelt. Falls erforderlich, werden
- die laufenden Geschäfte beendet,
- offene Forderungen eingetrieben,
- das Vereinsvermögen verwertet,
- die Schulden des Vereins ausgeglichen,
- steuerliche Verpflichtungen erfüllt und
- ein etwaiger Überschuss an die Berechtigten ausgezahlt.
Eine Liquidation findet nicht statt, wenn das Vereinsvermögen aufgrund Satzung oder Gesetz an den Staat fällt. Ist über das Vereinsvermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet, so ist dieses vorrangig. Sofern der Verein nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch Vermögen hat, erfolgt ebenfalls eine Liquidation.
In den meisten Fällen kümmert sich der Vereinsvorstand um die Liquidation. Die Mitgliederversammlung kann für diese Aufgabe stattdessen besondere Liquidatoren bestellen. Enthält die Satzung Ihres Vereins bestimmte Regelungen für die Bestellung von Liquidatoren, etwa über deren Qualifikation oder das Erfordernis der Vereinszugehörigkeit, so müssen sie beachtet werden. Die Liquidatoren müssen in das Vereinsregister eingetragen werden. Sie sind mit Vertretungsmacht ausgestattet. Den Umfang der Vertretungsmacht muss der Vorstand dem Amtsgericht bei der Anmeldung mitteilen.
Zuständige Stelle
Für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht (Registergericht), in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat
Hinweis: Die Führung des Vereinsregisters ist bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm konzentriert.
Das zuständige Registergericht finden Sie hier, indem Sie unter „Angelegenheit“ die Kategorie „Vereinsregistersachen“ auswählen und die Örtlichkeit oder Postleitzahl des Sitzes Ihres Vereins eingeben.
Die Internetseiten der Registergerichte lassen sich auch über folgende Links abrufen: