Sie müssen die Einleitung des Vermittlungsverfahrens beim Notariat beantragen.
In dem Antrag sollen die Personalien der Erblasserin oder des Erblassers, der Beteiligten und die Teilungsmasse mit Aktiva und Passiva bezeichnet werden.
Das Notariat lädt alle Beteiligten zu einem Verhandlungstermin. Sind alle Beteiligten zum Termin erschienen, beurkundet das Notariat die während der Verhandlung zustande gekommene Vereinbarung.
Wenn Sie nicht erscheinen, können Sie Ihre Zustimmung gerichtlich zu Protokoll geben. Sie können Ihre Zustimmung auch in öffentlich beglaubigter Form abgeben. Tun Sie dies nicht, gilt bei Ihrem Nichterscheinen Folgendes:
- Das Vermittlungsverfahren findet auch ohne Sie statt. Die Vereinbarung wird in einer Urkunde festgehalten.
- Sie erhalten eine Mitteilung über den Inhalt der Urkunde.
- Sie können die Urkunde beim Notariat einsehen und eine Abschrift anfordern.
- Innerhalb einer durch das Notariat zu bestimmenden Frist können Sie der Vereinbarung widersprechen. Tun Sie das nicht, gilt Ihr Einverständnis mit der beurkundeten Vereinbarung als erteilt.