Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass nicht alle Hundehalter ihre Hunde auch anmelden. Wenn Sie einen über drei Monate alten Hund halten, müssen Sie dies innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das Alter von drei Monaten erreicht hat der Stadtverwaltung anzuzeigen. Endet die Hundehaltung, ist dies auch innerhalb eines Monats bei uns gemeldet werden. Verstöße gegen die Anzeigepflicht werden gemäß §12 der Hundesteuersatzung als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wir appellieren daher an alle Hundehalter, die Anmeldung Ihres Hundes nachzuholen, falls dies noch nicht geschehen ist.