Für Hochschulabschlüsse, die Sie an einer anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben, gilt:
Sie dürfen den verliehenen Grad wie zum Beispiel „inzener-mechanik“ oder „ekonomist“ ohne Genehmigung in der Form führen, wie Sie ihn erhalten haben. Sie müssen aber bei Graden, die Sie außerhalb der Europäischen Union erlangt haben, die Hochschule hinzufügen, an der Sie den Grad erworben haben.
Dabei können Sie den akademischen Grad in den folgenden Formen darstellen:
- in lateinische Schrift übertragen
- die im Herkunftsland zugelassene oder übliche Abkürzung führen
- eine wörtliche deutsche Übersetzung in Klammern hinzufügen.
Wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler anerkannt sind, können Sie eine Umwandlung in denjenigen deutschen Grad beantragen, der Ihrem ausländischen entspricht. Dies gilt in der Regel auch für Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder sowie deren Nachkommen.
Ist der ausländische Abschluss dem deutschen gleichwertig , erfolgt diese Umwandlung.