Zur Einrichtung einer Baustelle oder aber auch zur Lagerung von Baustoffen wird oftmals Straßenfläche benötigt, da die Baugrundstücksfläche nicht ausreicht. Häufig reicht zum Abriss und/oder Aufbau eines Bauwerks die vorhandene Grundstücksfläche nicht zur Lagerung von Baumaschinen und Baustoffen aus. Oftmals ist auch ein Gerüst auf dem Gehweg anzubringen.
In all diesen Fällen ist die Benutzung der Straßenfläche das naheliegendste. Handelt es sich dabei um öffentliche Straßen, Wege und Plätze ist eine Genehmigung erforderlich, da je nach Lage, Verkehrsaufkommen und vorhandenen Verkehrsregelungen weitere Maßnahmen zu treffen sind. Dies können Umleitungen, Verlegungen von Bushaltestellen, Sicherungsmaßnahmen für den Fußgängerverkehr, Änderungen der Verkehrszeichen, der Fahrtrichtung oder der Lichtzeichenanlage sein.