Bürgerinnen und Bürger, die das
- 80.,
- 85.,
- 90. und jedes weitere Lebensjahr vollendet haben,
besucht der Bürgermeister persönlich. Zum 90. Geburtstag erhält die/der Jubiliar/in eine Glückwunschurkunde des Ministerpräsidenten. Ebenso werden runde Geburtstage im Amtsblatt ab dem 80. Lebensjahr und in der NWZ zum 75. und ab dem 80. Geburtstag bekanntgegeben.
Ehepaare, die das Fest der
- goldenen Hochzeit (50jähriges Ehejubiläum)
- diamantenen Hochzeit (60jähriges Ehejubiläum)
- eisernen Hochzeit (65jähriges Ehejubiläum)
- Gnadenhochzeit (70jähriges Ehejubiläum)
- Kronjuwelenhochzeit (75jähriges Ehejubiläum)
begehen, gratuliert der Bürgermeister ebenso persönlich. Zu diesem Anlass erhalten die Eheleute außerdem eine Glückwunschurkunde des Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg sowie ein Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten (ab dem 65. Ehejubiläum).
Ehejubiläen werden im Amtsblatt und in der NWZ veröffentlicht.
Gemäß § 34 des Meldegesetzes kann jedoch jeder Einwohner verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten unterbleibt. Dies ist im Vorzimmer des Bürgermeisters (Tel. 96 16 - 14) frühzeitig mitzuteilen.