Die Industrie- und Handelskammern führen ein Vermittlerregister. In dieses müssen sich ungebundene, gebundene und produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler, Versicherungsberater und Angestellte, die in leitender Position für die Vermittlung oder Beratung verantwortlich sind, eintragen lassen.
Das Register enthält folgende Daten:
- bei natürlichen Personen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Name der Firma
- bei juristischen Personen: Familien- und Vornamen der natürlichen Personen, die innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs des Unternehmens für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind
- Art der Erlaubnis
- Anschrift der zuständigen Registerbehörde
- in welchen EU-Staaten und EWR-Vertragsstaaten die antragstellende Person tätig sein wird
- Anschriften möglicher Niederlassungen im Ausland
- Betriebsanschrift
- Registernummer
- bei gebundenen und produktakzessorischen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern: das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Versicherungsunternehmen können damit überprüfen, wer, wo und in welchem Umfang als Versicherungsvermittler zugelassen ist.
Achtung: Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstossen, können Sie mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.