Sie müssen sich schriftlich beim Kultusministerium anmelden. Dieses entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und weist Sie einem Regierungspräsidium zu.
Die schriftliche Prüfung umfasst:
- ein von Ihnen gewähltes wissenschaftliches Fachgebiet
- Deutsch
- Mathematik oder eine Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein)
Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 240 und höchstens 300 Minuten.
Nach Bestehen des schriftlichen Teils findet die mündliche Prüfung als Einzelprüfung statt. Sie erstreckt sich auf:
- das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,
- Mathematik, falls eine Fremdsprache schriftlich geprüft wurde, oder eine Fremdsprache, wenn Mathematik schriftlich geprüft wurde und
- auf ein Fach aus der Fächergruppe 1 (Physik, Chemie, Biologie) oder auf ein Fach aus der Fächergruppe 2 (Geschichte, Erdkunde). Die Fächergruppe wird mit der Zulassung festgelegt. Das Prüfungsfach aus der Fächergruppe wählen die Bewerberinnen oder Bewerber.
Die mündliche Prüfung dauert üblicherweise eineinhalb bis zwei Stunden. Die Prüfungszeit verteilt sich etwa gleichmäßig auf die einzelnen Fächer.
Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsteil in jedem Fach mindestens fünf Punkte erreichen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die allgemeine Hochschulreife.