Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie bei sich führen wollen:
 - eine Schreckschusswaffe,
 
 - eine Reizstoffwaffe oder
 
 - eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung
 
Der Begriff "Führen" bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb
 - der eigenen Wohnung,
 
 - der eigenen Geschäftsräume,
 
 - des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eingezäuntes Grundstück) oder
 
 - einer Schießstätte.
 
Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat - in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit.
Auch erlaubnisfreie Waffen und Munition müssen Sie ordnungsgemäß aufbewahren.
Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.