- Allgemeine Hochschulreife
- Lehramtsdiplom, Zeugnis, Unterrichtserlaubnis mit Notenaufstellung
- Studienindex, „Diploma Supplement“,„Transcript of Records"
- Bescheinigung über die Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Lehrkraft nach abgeschlossener Lehrerausbildung
- Geburtsurkunde
- Reisepass
- soweit vorhanden
- Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde
- Aufenthaltsgenehmigung
Eine Bearbeitung kann nur mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular sowie mit den vollständig vorgelegten Unterlagen erfolgen. Gerne können Sie uns Ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Dokumenten elektronisch übermitteln. In diesem Falle schicken Sie uns den Antrag mit den oben genannten Dokumenten an folgende Adresse: anerkennung@rpt.bwl.de
Bitte beachten Sie, dass hier nur PDF-Dateien akzeptiert werden können. Sofern die Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, sind Übersetzungen wahlweise in deutscher oder englischer Sprache beizufügen. Bitte beschriften Sie die einzelnen PDFs mit einer Bezeichnung des jeweiligen Inhalts.
Sie können uns Ihren Antrag und Ihre Unterlagen auch per Post zusenden. In diesem Fall senden Sie uns Kopien Ihrer Originaldokumente und, sofern die Unterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, die Kopien der amtlich beglaubigten Übersetzungen.
Legen Sie Ihrem Antrag keine Originaldokumente bei!
Übersetzungen müssen von einer Person erstellt sein, die in Deutschland oder im Ausland zum Dolmetschen oder Übersetzen öffentlich bestellt oder beeidigt ist.In begründeten Ausnahmefällen kann die Vorlage der Originale verlangt werden.