Sie müssen die Zulassung der Rechtsanwaltsgesellschaft schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Hinweis: Die Rechtsanwaltskammern Tübingen und Freiburg nehmen den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nur in schriftlicher, nicht in elektronischer Form entgegen.
Das Formular "Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft" erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder Sie können es im Internet herunterladen.
Die Rechtsanwaltskammer prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und stellt bei positivem Ergebnis eine Urkunde über die Zulassung der Rechtsanwaltsgesellschaft aus.
Hinweis: Die zuständige Stelle kann die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsanwaltsgesellschaft vorübergehend aussetzen, wenn gegen einen Gesellschafter beziehungsweise eine Gesellschafterin oder eine vertretungsberechtigte Person der Gesellschaft
- ein Verfahren geführt wird, das die Rücknahme beziehungsweise den Widerruf seiner Zulassung oder Bestellung zum Ziel hat, oder
- ein vorläufiges Berufs- oder Vertretungsverbot erlassen wurde.