Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge. Die Einsatzmöglichkeiten sind sehr vielfältig, unter anderem im Bereich der Foto- und Videografie, der Rehkitzrettung, der Vermessung und vielen weiteren Bereichen.
Es können dabei geographische Erlaubnisgebiete betroffen sein. Dann brauchen Sie eine geographische Genehmigung. Diese müssen Sie beantragen.
In drei Schritten zum Antrag:
1. Schritt:
a) Sie wissen, welchen Antrag Sie stellen möchten und können diesen auswählen.
b) Sie wissen es noch nicht und werden durch einen Fragebogen geleitet.
2. Schritt: Sie melden sich mit Ihrem Servicekonto an oder registrieren sich neu.
3. Schritt: Sie geben ihre persönlichen und einige weitere Daten ein und können die Erlaubnis online beantragen.
Welche Erlaubnisse gibt es?
- geographische Allgemeinerlaubnis
- geographische Einzelerlaubnis
- eine Betriebsgenehmigung
Was ist der Unterschied zwischen den Erlaubnissen?
Das hängt davon ab, wie gefährlich Ihr Flug für andere Beteiligte und sensible Bereiche ist.
Danach orientieren sich der Prüfungsaufwand, die Gültigkeit der Erlaubnis und die Kosten.
Aktuell orientiert sich dies zusätzlich daran, welches Rahmengesetz verwendet werden muss.
Beispiel:
Sie möchten ein Fluggerät mit einer Startmasse von weniger als 25 Kilogramm betreiben.
Dieser Betrieb fällt in der neuen EU-Verordnung in die offene Kategorie und benötigt zunächst keine Erlaubnis.
Im weiteren Schritt möchten Sie das Fluggerät aber in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben.
Dafür benötigen Sie dann eine geographische Erlaubnis.
Ihr Fluggerät hat mehr als eine Startmasse von 25 Kilogramm?
Dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.
Beachten Sie dazu den Fragebogen. Darüber hinaus müssen Sie die Vorschriften des Datenschutzes beachten.