Zuwendungsbetrag bei der Verlässlichen Grundschule: pro Gruppe und Schuljahr EUR 458,00 für jede betreute Wochenstunde, maximal EUR 6.870.
Zuwendungsbetrag bei der flexiblen Nachmittagsbetreuung: pro Gruppe und Schuljahr EUR 275,00 und jede betreute Wochenstunde, maximal EUR 4.125.
Sie müssen sie vollständig dazu verwenden, um
- Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweise
- Ihre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.
Die Zuwendungen können erhalten:
- öffentliche Schulträger
- freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine oder Sportvereine)
Ausgenommen von der Förderung sind:
- Betreuungsangebote, die bereits Förderungen nach anderen Vorschriften erhalten. Das gilt z. B. für das Jugendbegleiter-Programm oder für die Förderung durch die Kommune nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz.
- Betreuungsgruppen an Internaten und Heimen im Sinne von § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg
- Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz und von Gemeinscheinschaftsschulen nach § 8 a Schulgesetz
Derzeitiger Stand:
Das Land Baden-Württemberg bezuschusst seit dem Schuljahr 2020/2021 kommunale Betreuungsangebote an Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wieder stärker . Die Beschränkungen auf den Status quo des Schuljahres 2014/2015 wurden aufgehoben.
Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Zuwendungsbetrags.