Stadt Süßen

Heidenheimer Straße 30
73079 Süßen

E-Mail info@suessen.de
Telefon 07162/96 16-111
Telefax 07162/96 16-114
Kontakt
Sie sind hier:: Home / Bürger & Service / Was erledige ich wo / Lebenslagen / Geburt / Nach der Geburt

Nach der Geburt

Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.

Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Stand: 19.06.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Stellenausschreibung

Was erledige ich wo?

Kalender