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Bürgermeisterwahl am 3. Mai 2026 – jetzt Wahlhelfer werden Meldung vom 28. Januar 2026

Am Sonntag, 03.05.2026, findet die Bürgermeisterwahl in Süßen statt. Eine eventuelle Stichwahl ist auf Sonntag, 17.05.2026, terminiert, falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht.   Für die Durchführung der Bürgermeisterwahl werden in den Wahllokalen genügend Wahlhelfer benötigt.   Anforderungen Wahlhelfer kann werden, wer in Süßen wahlberechtigt ist, also   die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU besitzt und am Wahltag das 16. Lebensjahr beendet hat und am Wahltag seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Süßen hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.   Aufgaben Wahlhelfer unterstützen die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Vorbereitung des Wahlraums die Prüfung der Wahlberechtigung die Ausgabe der Stimmzettel die Überwachung der Stimmabgabe sowie die Auszählung der Stimmen nach Schließung des Wahllokals.   Sie arbeiten im Team und sorgen dafür, dass die Wahl fair, transparent und rechtssicher abläuft.    Ablauf der Wahl • 08.00 Uhr: Öffnung der Wahllokale • 08.00 – 18.00 Uhr: Wahlhandlung / Stimmenabgabe durch die Wählerschaft • 18.00 Uhr: Schließung der Wahllokale + Auszählung der Stimmen Schichten • Vormittags:   07.45 Uhr – 13.00 Uhr • Nachmittags: 12.45 Uhr – 18.00 Uhr   Zur Auszählung der Stimmzettel (ab 18.00 Uhr) treffen sich alle Wahlhelfer wieder im Wahllokal.   Entschädigung Für den Einsatz als Wahlhelfer gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 €.   Demokratie lebt vom Mitmachen – und Sie können ein wichtiger Teil davon sein!   Wenn Sie Wahlhelfer bei der Bürgermeisterwahl 2026 in Süßen werden möchten, melden Sie sich gerne beim Wahlamt ( ordnungsamt@suessen.de ; Telefon 07162 / 9616-737) oder schicken uns das ausgefüllte Formular „Wahlhelfer Bürgermeisterwahl 2026 “ (siehe unten oder auf www.suessen.de/formulare ) zu.
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