Der Programmanmeldung sind folgende Unterlagen beizugügen:
Erläuterungsbericht
Übersichtskarte
Lage- und Höhenplan
Straßenquerschnitt (Regelausbildung im Maßstab 1: 50)
- Kostenschätzung (in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die zuletzt durch Artikel 1 Absatz 5 des Gesetzes vom 2. Dezember 2020 (BGBl. S. 2636) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung
- HOAI, Leistungsphase (Lph. 2) – Vorplanung)
- Übersicht zur beabsichtigten Finanzierung mit voraussichtlichem Baubeginn und Bauende
- Sicherheitsaudit gemäß Richtlinien für das Sicherheitsaudit von Straßen (RSAS) einschließlich der dazugehörigen Stellungnahme, sonstige Pläne von förderrelevanter Bedeutung
- Ergänzende Unterlagen zum Klimacheck, sofern für die beantragte Maßnahme die Pflicht zur Durchführung eines Klimachecks besteht (vergleich Abschnitt A, Nummer IV. 2.3).
Die Bewilligungsstelle kann weitere Planunterlagen beziehungsweise Gutachten anfordern . Bei Vorhaben nach Abschnitt B, Nummer I. 1.12 ist die geplante Brückenmodernisierungsmaßnahme zur Anmeldung für die Programmaufnahme in Anlehnung an die Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksplanungen für Ingenieurbauten (RABING) darzustellen und zu beschreiben.