Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind staatenlos und möchten in Deutschland studieren? Dann bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie später studieren wollen.
Dies gilt für alle Studiengänge.
Dies gilt nicht für ausländische Staatsangehörige, die
- einem Mitgliedstaat der EU angehören,
- Angehörige eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung sind oder
- in Deutschland wohnendeFamilienangehörige von Staatsangehörigen eines dieser Länder sind, sofern diese Staatsangehörigen in Deutschland beschäftigt sind.
Sie bewerben sich nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen zum Studium. Gleiches gilt für sonstige ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine Deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen (Bildungsinländer).
In der Verfahrensbeschreibung "Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen (ausländische Zeugnisse)" finden Sie weitere Informationen.